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Unsere Leistungen als Wirtschaftsprüfer

Als Wirtschaftsprüfer üben wir einen freien Beruf aus. Unsere berufliche Tätigkeit ist von der vom Gesetzgeber vorgegebenen Vorbehaltsaufgabe geprägt, nämlich gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen von Jahresabschlüssen sowie freiwillige Prüfungen durchzuführen. Das Ergebnis der Abschlussprüfung wird in einem Bestätigungsvermerk zusammengefasst.

Die Gewährleistung der erforderlichen Qualität sowie der gesetzlichen Anforderungen an die Durchführung von Abschlussprüfungen verlangen von Berufsangehörigen hohe Standards der Qualitätssicherung und Kontrolle. Die gesetzliche Pflicht zur Einrichtung und Dokumentation unseres Qualitätssicherungssystems wird turnusmäßig von der Kommission für Qualitätskontrolle der Wirtschaftsprüferkammer überprüft (sog. peer review).

Wir Wirtschaftsprüfer haben bei unserer Berufsausübung die gesetzlich normierten strengen Berufspflichten wie Unabhängigkeit, Unbefangenheit, Verschwiegenheit, Gewissenhaftigkeit und Eigenverantwortlichkeit einzuhalten.

Auf dem Sektor der Wirtschaftsprüfung besteht eine Kooperationsvereinbarung mit der VIA GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Nürnberg, Zweigniederlassung Kronach, mit der wir seit Jahren erfolgreich zusammenarbeiten. Zur Förderung der Berufsarbeit und zum Erfahrungsaustausch finden bei der ‘VIA‘ turnusmäßige Kollegentreffen mit mehreren weiteren Wirtschaftsprüfern statt.

Leistungsumfang:

  • Gesetzlich vorgeschriebene Jahresabschlussprüfungen nach § 316 ff. HGB
  • Freiwillige Jahresabschlussprüfungen
  • Jahresabschlussprüfungen nach internationalen Rechnungslegungs-
    vorschriften (IAS/IFRS)
  • Prüferische Durchsichten von Abschlüssen (sog. Review)
  • Prüfung von Stiftungen (z. B. rechtsfähige öffentliche Stiftungen des
    bürgerlichen Rechts)
  • Prüfung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und Kraft-
    Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G)

Beratungsleistungen:

  • Unternehmensbewertung mittelständische Unternehmen
  • Restrukturierungs- und Sanierungsberatung
  • Überschuldungsprüfung
  • Sonderprüfungen wie z. B. Gründungsprüfung
  • Allgemeine Sonderprüfung nach § 142 AktG
  • Prüfung des Abhängigkeitsberichts

Angaben nach § 54 WPO zur bestehenden Berufshaftpflichtversicherung:
Versicherer: Versicherungsstelle Wiesbaden